Erklärung zur Barrierefreiheit
gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es setzt die europäische Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (auch bekannt als European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Ziel ist es, allen Menschen – insbesondere Menschen mit Behinderungen – den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Dienstleistungen zu ermöglichen.
Wir vom Hamburger Gabenzaun e.V. engagieren uns für Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe – und deshalb bemühen wir uns, unsere Website (https://www.hamburger-gabenzaun.de) barrierefrei zugänglich zu machen, gemäß den genannten Rechtsgrundlagen. Bei der Konzeption und Weiterentwicklung setzen wir auf ein größtmögliches Maß an guter, leichter Zugänglichkeit.
Stand der Barrierefreiheit
Aktuell ist unsere Website teilweise mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben vereinbar.
Als Grundlage gelten:
- Die internationalen Richtlinien Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA
- Die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1
- Für PDF-Dokumente zusätzlich der Standard PDF/UA‑1
Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei umgesetzt:
- Ältere PDF-Dateien, die nicht vollständig barrierefrei formatiert sind.
- Farb- und Kontrastverhältnisse einzelner Seitenelemente, die nicht durchgängig den Vorgaben entsprechen.
- Einige Bilder – weder dekorativ noch funktional – enthalten noch keine oder unvollständige Alternativtexte.
- Nicht alle interaktiven Elemente sind vollständig tastaturbedienbar.
Wir arbeiten daran, diese Barrieren Schritt für Schritt zu beheben.
Beschreibung unserer Dienstleistungen
Der Hamburger Gabenzaun e.V. setzt sich dafür ein, obdach- und wohnungslosen Menschen niedrigschwellig Unterstützung in Hamburg anzubieten. Wir vermitteln und begleiten, wir schaffen Begegnung und Hilfen dort, wo sie gebraucht werden. Unsere Angebote richten sich an Menschen, die wenig oder keinen Zugang zu regulären Hilfesystemen haben.
Erläuterungen zur Durchführung
Wir sind als gemeinnütziger Verein tätig und verfolgen ausschließlich mildtätige und gemeinnützige Zwecke. Unsere Unterstützung ist auf die Stadtteile ausgerichtet, in denen wir aktiv sind. Wir sind selbstlos tätig und verfolgen nicht vorrangig eigenwirtschaftliche Zwecke. Aktuelle Angebote und Services finden Sie auf unserer Website.
Feedback und Kontakt
Wenn Ihnen Mängel im Hinblick auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, wenden Sie sich bitte an uns:
Hamburger Gabenzaun e.V.
Heidi-Kabel-Platz
20099 Hamburg
E-Mail: hallo@hamburger-gabenzaun.de
Telefon: +49 157 561 882 43
Wir bemühen uns, Ihre Hinweise schnell zu prüfen und Ihnen rasch zu antworten.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Zuständig ist die zentrale Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg (Sachsen-Anhalt).
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 26.11.2025 erstellt. Wir prüfen sie regelmäßig und aktualisieren sie bei Änderungen der Website oder bei Fortschritten in der Barrierefreiheit.